In seiner Urteilsbegründung führte das OLG aus, dass Verbraucher die beiden Siegel „Top-Mediziner“ und „Focus-Empfehlung“ als redaktionelle Empfehlungen betrachteten und nicht als offizielle Prüfsiegel. Somit liege auch keine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Im Gegensatz zum Landgericht München folgte das OLG München der Argumentation des Verlages und vertrat die Auffassung, dass die Kriterien, die die angepriesenen Ärzte zu „Top Medizinern“ machen, durchaus nachvollziehbar seien. Der Vergleich der Ärzte sei objektiv auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der Dienstleistungen bezogen. (Urteil vom 22.05.2025, Az. 29 U 867/23 – nicht rechtskräftig).
OLG München erklärt Focus-Ärztesiegel für zulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale am 22.5.2025 die Ärztesiegel des Magazins Focus für zulässig erklärt. Damit wurde die zwei Jahre zuvor gefällte Entscheidung des Landgerichts München wieder aufgehoben.
Unsere drei Focus-Top-Mediziner Dr. Detlev R.H. Breyer (FWCRS), Dr. Karsten Klabe und Prof. Dr. Hakan Kaymak sind froh über diese Entscheidung, weil diese Siegel für viele Patienten eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Arztwahl sind.
Ärztesiegel werden als redaktionelle Empfehlung betrachtet

Focus-Top-Mediziner Dr. Detlev R.H. Breyer, Dr. Karsten Klabe und Prof. Dr. Hakan Kaymak
Zur Erhebungsmethodik der Focus-Top-Mediziner Siegel
Die Aufnahme in die Listen der Focus-Top-Mediziner erfolgt nach einer festgelegten Erhebungsmethodik. Zu den Vergabekriterien gehören u.a. eine leitende Stellung in einer Klinik oder medizinischen Einrichtung, Kollegenempfehlungen, Patientenempfehlungen, Erfahrung, wissenschaftliches Engagement und vieles mehr.
„Nur, wer überdurchschnittliche Ergebnisse in allen Kategorien der Bewertung erreicht, wird als 'Focus-Top-Mediziner' ausgezeichnet.”