Um optimal sehen zu können, sollten Sie Ihre Brille regelmäßig an Ihre Sehstärke anpassen lassen. Das gilt natürlich auch für Ihre Spezial- oder Arbeitsplatzbrille. Die Anpassung Ihrer normalen Brille wird in der Regel von den Gesetzlichen Krankenversichern übernommen. Anders verhält es sich mit Spezial- oder Arbeitsplatzbrillen: Hier bieten wir Ihnen gerne eine augenärztliche Brillenglasverordnung als Privatleistung an. Mit dieser Verordnung können Sie sich von Ihrem Optiker Ihre Spezialbrille anfertigen lassen. Darüber hinaus sind wir gerne für Sie da, wenn Sie eine Brillenglasberatung wünschen.
Die Brille als klassische Korrekturmöglichkeit
Die Brille zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung oder Alterssichtigkeit ist am weitesten verbreitet. Wer darauf angewiesen ist, um scharf zu sehen, leidet oft unter den Sichteinschränkungen, wenn die Gläser verschmutzt, nass oder beschlagen sind, zum Beispiel bei schlechtem Wetter oder Temperaturschwankungen oder wenn Sie eine Mund-Nasenmaske tragen. Abgesehen davon sind die Nachteile bei niedriger und mittlerer Fehlsichtigkeit vergleichsweise gering; bei höheren Fehlsichtigkeiten treten jedoch zusätzlich Verkleinerungseffekte oder Beschränkungen des Gesichtsfeldes auf. Viele Menschen stört die Brille besonders beim Sport, und die Fassung selbst kann nicht nur unkomfortabel, sondern auch störend beim Sehen sein.